Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

 
Solarkraft: Unsere Vision

Solarkraft: Unsere Vision

Um dem Bedarf an erneuerbaren Energielösungen gerecht zu werden, bauen wir unser Solarportfolio aus. Unser Augenmerk liegt hierbei auf der Entwicklung von Anlagen im großen Maßstab.

Windkraft: Unsere Vision

Windkraft: Unsere Vision

Eine Welt, in der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird: Dafür tragen wir Sorge in Zusammenarbeit mit den Interessensgruppen unserer Windprojekte vor Ort.

Windpark Rappenhagen –
die Konditionen auf einen Blick:

  •  
    5,0 - 6,0 %*
    Zinsen p.a.
  •  
    5–7 Jahre
    Laufzeit
  •  
    500–
    10.000 €
    Beteiligung
  •  
    ab 2026/
    2027
    Interessens­be­kun­dung

Statkraft plant für das Jahr 2028 die Fertigstellung eines Windparks auf einer Forstfläche in Hessen, westlich der Ortschaft Arenborn und östlich der Ortschaft Oedelsheim, in den nördlichen Ausläufern des Bramwaldes. Der Windpark wird aus sechs Windkraftanlagen bestehen. Mit der von den Anlagen erzeugten erneuerbaren Energie können über 22.000 Haushalte versorgt und so 61.000 Tonnen CO2 im Jahr eingespart werden.
Die Bürger vor Ort und alle Interessierten haben die Möglichkeit, sich per Nachrangdarlehen finanziell an dem Projekt zu beteiligen. Die Laufzeit beginnt mit Inbetriebnahme des Windparks (voraussichtlich im Jahr 2028) und beträgt 5 bis 7 Jahre. In einer Vorabumfrage können Sie 6 bis 12 Monate vor Inbetriebnahme Ihr Interesse an einem Nachrangdarlehen bekunden.

* Der Zinssatz ist abhängig vom Zinsumfeld zum Zeitpunkt der Emission: circa 2,5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

Mehr Informationen zum Windpark Rappenhagen finden Sie auf der Projektseite.

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögens­anlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Rechtliche Hinweise:
Das Nachrangdarlehen wird der Windpark Rappenhagen GmbH gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich in 2026/2027. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Webseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt wird mit dem Beginn des öffentlichen Angebots zur Verfügung gestellt.

 

Über uns

Statkraft ist einer der größten Erzeuger erneuerbarer Energie in Europa. Mit über 125 Jahren Erfahrung in der Entwicklung, dem Betrieb und der Vermarktung von Erneuerbaren in Europa und der Welt entwickeln wir in Deutschland Solar- und Windkraftanlagen und bringen so die Energiewende vorwärts.

Mehr dazu 

Über uns

Statkraft ist ein norwegisches Staatsunternehmen und beschäftigt 5.700 Mitarbeiter in 21 Ländern. Wir stehen seit über 125 Jahren für erneuerbare Energie. 1895 haben wir den ersten Wasserfall für die Erzeugung von Strom erschlossen. Vor über 20 Jahren kam das erste Windprojekt hinzu. Heute sind wir Europas größter Erzeuger von grünem Strom.

Im deutschen Energiemarkt ist Statkraft seit 1999 aktiv. Wir tragen maßgeblich dazu bei, dass erneuerbare Energien in Deutschland weiter wachsen. Rund 500 Mitarbeiter tragen Sorge dafür, dass wir Strom aus insgesamt 18 Wasser, -Solar-, Gas- und Biomassekraftwerken in Deutschland erzeugen und der erzeugte Strom aus diesen Anlagen vermarktet wird. Das machen wir nicht nur für unsere Anlagen, sondern als einer der größten Direktvermarkter von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Deutschland auch für Dritte.

Durch Forschung, Analyse und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle beschleunigen wir den Übergang zu einer grünen Energiegesellschaft und treiben Innovationen im Bereich Wasserstoff und Elektromobilität voran. Unsere Projektentwickler sind leidenschaftliche und erfahrene Spezialisten mit viel Erfahrung, die im beständigen Dialog und mit persönlichem Einsatz Projekte gestalten. Mit uns können Sie in die Energieversorgung der Zukunft investieren. Durch die finanzielle Bürgerbeteiligung bieten wir Ihnen eine sichere und unkomplizierte Teilhabe an unseren Projekten. So bleibt die Wertschöpfung in der Region – und Sie profitieren unmittelbar.

Mehr Informationen über Statkraft finden Sie auf unserer Homepage.

 

Fragen? Wir haben Antworten

Hier erhalten Sie Antworten auf alle Ihre Fragen zu den Themengebieten Nachrangdarlehen und der Benutzung unserer Beteiligungsplattform – in kompakter und verständlicher Form

Mehr dazu 

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM NACHRANGDARLEHEN

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Ab wann kann ich mich beteiligen?

Sie können sich voraussichtlich ab Anfang 2025 an unserem ersten Projekt Windpark Rappenhagen beteiligen. Um den Emissionsstart nicht zu verpassen, können Sie ich in den Newsletter-Verteiler aufnehmen lassen. Wir informieren Sie, sobald es losgeht.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition/Persönliche Daten" im Online-Portal angeben.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

 

Welches Risiko besteht bei Vornahme der Investition für mich?

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen (§ 12 Abs.2 VermAnlG).

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM ONLINEPORTAL

Ab wann kann ich mich auf dem Onlineportal für eine Beteiligung registrieren?

Die Registrierung ist möglich, sobald die Beteiligungsmöglichkeit beginnt. Dies ist voraussichtlich Anfang 2025.

Um den Emissionsstart nicht zu verpassen, können Sie ich in den Newsletter-Verteiler aufnehmen lassen. Wir informieren Sie, sobald es losgeht.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
 

In drei Schritten einfach und sicher zur Beteiligung

  • 1
    Projekt aussuchen und Benutzerkonto erstellen
  • 2
    Vertrag online abschließen
  • 3
    Investieren und profitieren

Die Eröffnung eines Benutzerkontos wird voraussichtlich ab Anfang 2025 möglich sein. Sie können sich bereits heute für den Newsletter anmelden. Wir informieren Sie dann rechtzeitig über die Möglichkeit, ein Benutzerkonto zu erstellen, sowie alle weiteren Schritte.

 

Informiert bleiben

Sie möchten informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu Statkrafts Beteiligungsmöglichkeiten gibt? In unserem Newsletter (maximal vierteljährlicher Versand) erfahren Sie immer von aktuellen Projekten und dem Beginn von Interessensbekundungsphasen.

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM ONLINEPORTAL

Ab wann kann ich mich auf dem Onlineportal für eine Beteiligung registrieren?

Die Registrierung ist möglich, sobald die Beteiligungsmöglichkeit beginnt. Dies ist voraussichtlich Anfang 2025.

Um den Emissionsstart nicht zu verpassen, können Sie ich in den Newsletter-Verteiler aufnehmen lassen. Wir informieren Sie, sobald es losgeht.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM NACHRANGDARLEHEN

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Ab wann kann ich mich beteiligen?

Sie können sich voraussichtlich ab Anfang 2025 an unserem ersten Projekt Windpark Rappenhagen beteiligen. Um den Emissionsstart nicht zu verpassen, können Sie ich in den Newsletter-Verteiler aufnehmen lassen. Wir informieren Sie, sobald es losgeht.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition/Persönliche Daten" im Online-Portal angeben.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

 

Welches Risiko besteht bei Vornahme der Investition für mich?

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen (§ 12 Abs.2 VermAnlG).